Die Besteuerung von Kryptowährungen

Digitale Währungen wie Bitcoins haben innerhalb kurzer Zeit einen enormen Bekanntheitsgrad erreicht. Die Medien haben immer wieder über neue Höhenflüge beim Wertzuwachs berichtet, die bei manchem Bürger Begehrlichkeiten geweckt haben dürften. Und so mancher Besitzer fragt sich nun, was bei der Besteuerung von Kryptowährungen zu beachten ist.

Bislang war bekannt, dass es sich bei der Kryptowährung Bitcoin um eine unregulierte und von staatlichen Institutionen und Banken unabhängige „Ersatzwährung“ handelt. Das bedeutet, dass sie nicht in die bestehenden Währungssysteme eingebunden sind und auch nicht von den Finanzaufsichten und Zentralbanken kontrolliert werden.

Bitcoins unterliegen starken Kursschwankungen, so dass Finanzexperten vor den unkalkulierbaren Risiken warnen, die mit einer Anlage in digitalen Währungen verbunden ist. Je nachdem, zu welchem Wert man eingestiegen ist, konnten zumeist innovative Anleger sehr schnell sehr viel Geld verdienen (oder aber auch verlieren).

Fraglich war aber lange, welche steuerlichen Folgen aus dem Handel mit digitalen Währungen resultieren – was also bei der Besteuerung von Kryptowährungen zu beachten ist. Denn digitale Währungen sind neu und der Steuergesetzgeber war bislang nicht darauf eingestellt. Wer beispielsweise in Aktien, Fonds oder Anleihen über seine inländische Hausbank investiert, erhält für jede Transaktion eine standardisierte Wertpapierabrechnung. Die Bank führt zudem auf den erzielten Veräußerungsgewinn Abgeltungsteuer an den Fiskus ab. Der Anleger muss sich dann (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr um die Angabe dieser Gewinne in seiner Steuererklärung kümmern.

Bitcoins sind steuerlich wie Edelmetalle zu behandeln

Nun hat das Finanzministerium Hamburg in seinem Erlass vom 11.12.2017 erklärt, dass Bitcoins auch Spekulationsobjekte darstellen. Sie sind keine Kapitalanlagen, sondern Wirtschaftsgüter wie Edelmetalle und damit als private Veräußerungsgeschäfte zu besteuern. Steuerpflichtig ist demnach die Veräußerung oder Hingabe als Zahlungsmittel (z. B. für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen), wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt.

Nach einem Jahr sind die erzielten Gewinne steuerfrei. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die wenigsten Bitcoins aufgrund der sehr volatilen Wertveränderungen solange gehalten werden. Kompliziert wird es dann, wenn mehrere Transaktionen getätigt worden sind. In diesen Fällen sind von den Handelsplattformen geeignete Unterlagen anzufordern, damit festgestellt werden kann, welche Transaktionen letztlich unter die Steuerpflicht fallen. Da diese Prozesse noch nicht standardisiert sind und viele Transaktionen über Rechnersysteme im Ausland erfolgen, kommt für den Steuerpflichtigen dabei ein erheblicher Arbeitsaufwand zu.

Ihr Marcus Sperlich